Publizitätsgrundsatz im Sachenrecht Bedeutung

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Publizitätsgrundsatz im Sachenrecht

Publizitätsgrundsatz im Sachenrecht Logo #42834Mit Publizitätsgrundsatz bezeichnet man die Notwendigkeit, dass bestehende dingliche Recht an Sachen für Dritte erkennbar sein müssen. Für bewegliche Sachen wird der Publizitätsgrundsatz durch den Besitz verwirklicht, für unbewegliche Sachen durch das Grundbuch.
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